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BPatG, 17.06.1998 - 26 W (pat) 160/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 § 3
Markenschutz - Unterscheidungskraft von Getränkeflaschen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 175/96
Markenschutz - Unterscheidungskraft bei Getränkeflaschen
Auszug aus BPatG, 17.06.1998 - 26 W (pat) 160/97
Flaschen sind für Getränke nur dann unterscheidungskräftig, wenn sich ihre Form so markant von den für die beanspruchten Waren gängigen Flaschenformen abhebt, daß der Verkehr sie neben der Etikettierung als Besonderheit wahrnimmt (im Anschluß an BPatGE 39, 128 - kleine Kullerflasche).Angesichts der gestalterischen Vielfalt, die ihnen im Verkehr begegnet, werden sie sich nur bei einer ganz besonders auffälligen, vom Gängigen abweichenden Gestaltung an der Flaschenform orientieren und ansonsten die auf den Flaschen befindlichen Etiketten im wesentlichen ausschließlich als Erkennungszeichen wahrnehmen (vgl BPatGE 39, 128, 130 - Kleine Kullerflasche).
- BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95
"Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke
Auszug aus BPatG, 17.06.1998 - 26 W (pat) 160/97
Die Gestaltung der vorliegenden Flasche ist nicht so signifikant, daß dies eine hinreichende Unterscheidungskraft begründen könnte, auch wenn die Anforderungen hierbei nicht überzogen werden dürfen, da für nicht genormte Flaschenformen in der Regel - wie bei Bildzeichen - kein Freihaltungsbedürfnis besteht (vgl BGH GRUR 1997, 527 - Autofelge; BPatG GRUR 1995, 814 - Absperrpoller). - BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93
"Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes
Auszug aus BPatG, 17.06.1998 - 26 W (pat) 160/97
Erforderlich ist damit also, daß der Marke nicht nur eine gewisse Kennzeichnungskraft zukommt, sondern daß sie auch eine Herkunftsfunktion auszuüben imstande ist (vgl BGH GRUR 1995, 732, 734 - Füllkörper).
- BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87
"KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke
Auszug aus BPatG, 17.06.1998 - 26 W (pat) 160/97
Dies gilt erst recht für das funktional verselbständigte Bundespatentgericht (vgl BGH GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; BPatGE 32, 5, 9f - CREATION GROSS). - BPatG, 17.05.1995 - 28 W (pat) 164/94
Auszug aus BPatG, 17.06.1998 - 26 W (pat) 160/97
Die Gestaltung der vorliegenden Flasche ist nicht so signifikant, daß dies eine hinreichende Unterscheidungskraft begründen könnte, auch wenn die Anforderungen hierbei nicht überzogen werden dürfen, da für nicht genormte Flaschenformen in der Regel - wie bei Bildzeichen - kein Freihaltungsbedürfnis besteht (vgl BGH GRUR 1997, 527 - Autofelge; BPatG GRUR 1995, 814 - Absperrpoller). - BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 87/97
Markenschutz - Schutzfähigkeit von Getränkeflaschen
Auszug aus BPatG, 17.06.1998 - 26 W (pat) 160/97
Übliche Einfärbungen von Flaschen sind durch ihre technische oder werbliche Funktion bedingt und können ohne eine besondere auffällige Formgestaltung nichts zur Schutzfähigkeit beitragen (im Anschluß an BPatGE 39, 132 - Weiße Kokosflasche).«.